Umzugsplaner - Die alte Wohnung Mietvertrag:
Euren alten Mietvertrag solltet Ihr rechtzeitig schriftlich kündigen.
Dabei folgendes unbedingt beachten: Die Kündigungsfristen liegen
zwischen 3 und 12 Monaten, je nach Wohndauer. Bei befristeten Mietverträgen
könnt Ihr nur dann vor Ablauf der Kündigung ausziehen, wenn
Ihr eine Ersatzmieterklausel vereinbart habt. In Ausnahmefällen könnt
Ihr auch mit dem Vermieter ausmachen, dass Ihr einen Ersatzmieter stellt,
ist aber wirklich eher selten der Fall.
Kaution:
Die Rückzahlung der Mietkaution nicht vergessen! Der Vermieter muß
sie Euch mit Zins und Zinseszins zurückerstatten.
Renovierungsarbeiten:
Rechtzeitig bevor Ihr auszieht, solltet Ihr mit dem Vermieter abklären,
welche Renovierungsarbeiten Ihr erledigen müsst. Schönheitsreparaturen
müsst Ihr nur übernehmen, wenn das im Mietvertrag vereinbart
wurde. Dazu zählen in der Regel die Tapezier- und Malerarbeiten.
Teppichböden und ähnliches müssen nur dann vom Mieter erneuert
werden, wenn sie übermäßig abgenutzt wurden oder bei selbst
verursachten Schäden. Mietvertragsklauseln, nach denen der Mieter
beim Ein- und Auszug renovieren muß, sind ungültig.
Verkauf / Übergabe:
Wenn Ihr fest eingebaute Gegenstände wie Einbauküchen und –schränke,
Teppichböden, Antennen, etc. in der Wohnung lassen und vom Nachmieter
übernommen haben wollt, solltet Ihr darüber rechtzeitig mit
dem Vermieter oder dem Nachmieter sprechen.
Umzugsurlaub:
Ganz wichtig für alle nicht Studis: rechtzeitig Urlaub nehmen! Bei
neuen Arbeitgebern könnt Ihr evtl. Sonderurlaub beantragen.
Sperrmüll:
Neue Wohnung, neues Glück, deshalb durchschauen, Stück für
Stück: Nehmt Euch Zeit beim Aussortieren Eures Hab und Guts. Je weniger
Ihr einpackt, desto weniger zahlt Ihr auch beim Umzug! Infos über
Regelungen für Sperrmüll gibt´s bei Eurer alten Gemeinde.
Handwerker:
Unbedingt frühzeitig Termine für Demontagen absprechen. Das
betrifft Waschmaschine, Herd, Einbauküche und –schränke.
Ganz wichtig: Termine schriftlich bestätigen lassen, sonst stehen
die Jungs in blau morgens um 6:14 Uhr oder erst zwei Wochen später
vor der Tür!
Tiefkühltruhe:
Klingt vielleicht albern, aber trotzdem: Vorräte (nicht nur die tiefgefrorenen)
sollten bis zum Umzug verbraucht sein.
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